AGB

Die in dem Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten. SEKOMP GmbH wird den Kunden benachrichtigen, wenn absehbar ist, dass die Bewirkung der vertraglich geschuldeten Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden kann, weil der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat. Die SEKOMP GmbH kann den Kunden unter Fristsetzung zur Erbringung der Mitwirkungspflicht auffordern. Kommt der Kunde danach der Mitwirkungspflicht nicht nach, hat die SEKOMP GmbH das Recht, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern.